Für die Einhaltung ist der Käufer selbst verantwortlich. soweit es Fehler oder Defekte gibt wären die oben beschrieben und Rot gekennzeichnet. WIRD ALS DEFEKT VERKAUF. Nach EU-Recht haftet ein Verkäufer seit dem 01.01.2002 grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren.
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